Praxis für Systemische Therapie, Beratung und Coaching


Dolmetschen

Dolmetscher Gebärdensprache Daniel Günther



Dolmetschen in Deutscher Laut- und Gebärdensprache


  • staatlich geprüft und zertifiziert
  • Muttersprache DGS
  • Vergütung gem. JVEG
  • Schweigepflicht, Datenschutz und Professionalität gemäß Berufs- und Ehrenordnung
  • Zielsprachen Deutsche Lautsprache, Englische Lautsprache und Deutsche Gebärdensprache
  • über 10 Jahre Erfahrung
  • stetige Fortbildungen und Kontakte zur Peergroup
  • Spezialbereiche Rechtswissenschaften, Politik, Therapie/ Beratung und Sozialwissenschaften

Dolmetscherbestellung unter dolmetschen(at)vorwind.de oder hier klicken


"Gebärdensprachdolmetschen" 

Dolmetschen in Deutscher Laut- und Gebärdensprache 

in Schleswig-Holstein und Norddeutschland


Qualität des Dolmetschens in Deutscher Gebärdensprache - DGS


Als staatlich geprüfter Dolmetscher (staatlich zertifiziert und qualifiziert - Lehrkräfteakademie Hessen, Darmstadt) mit über einem Jahrzehnt Erfahrung und der Muttersprache DGS biete ich Ihnen in jedem Kontext eine professionelle und kompetente Übersetzung in den Zielsprachen deutsche Lautsprache und deutsche Gebärdensprache. In Absprache kann die Gesprächssituation auch in englischer Lautsprache verdolmetscht werden.   Stetige Fortbildungen und enge Kontakte und Eingebundenheit zur Peergroup sichern meine Qualität und Kompetenz. Zur Eingebundenheit in kollegiales Miteinander bin ich Mitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft der Gebärdensprachdolmetscher:innen SH und damit Mitglied bei dem BGSD. Beispielvideos meiner Tätigkeit finden sie unter anderem hier


Was macht ein "Gebärdensprachdolmetscher"? 

Dolmetscher:innen für Laut- und Gebärdensprache übersetzen in beide Richtungen – d. h. für hörgeschädigte und hörende Menschen. 

Wenn für hörende Personen gedolmetscht wird spricht man vom sogenannten „voicen“ in der Fachsprache. Die Gebärdensprache der Kund:innen wird dabei in die Lautsprache übersetzt.

In Richtung der hörgeschädigten/ tauben Menschen - den Gebärdensprachnutzer:innen - wird in Gebärdensprache gedolmetscht. 

In Deutschland unterscheidet man dabei zwei Formen: Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) und die lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG). Zumeist wird von Gebärdensprachnutzer:innen die DGS genutzt.

Ich dolmetsche simultan und konsekutiv, auch Sonderaufträge wie z.B. Flüsterdolmetschen oder sog. "Ausfalldolmetschen" sind in Absprache möglich.


Wie und wo Gebärdensprachdolmetscher bestellen?

Kontakt über die verschiedenen Kontaktmöglichkeiten - telefonisch (auch über Dolmetschdienst z.B. Tess oder Gebärdentelefon), per SMS oder Whatsapp (oder sonstige Messenger), via Email oder in Absprache auch im direkten Austausch über Videotelefonie wie z.B. Skype oder facetime. 

Gerne organisiere ich auch Dolmetscher-kolleg:innen für Einsätze, welche über eine Stunde gehen. 



Was kostet das Dolmetschen in Gebärdensprache?

Alle Fahrtkosten und Zeiten für das Dolmetschen werden nach aktuellem Satz gem. JVEG abgerechnet. 

Grundlage für fast alle gesetzlichen Regelungen zur Vergütung von Dolmetscher:innen sind die Kosten-regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes  für Simultandolmetscher.

Sie gelten für Gerichte, für Sozialleistungsträger, für Bundesbehörden und auch für viele Landesbehörden. Auch die meisten Integrationsämter lehnen daran an:


Zeit des Dolmetschens pro Stunde (halbstündliche Abrechnung): 85,-€

Fahrtzeit pro Stunde (halbstündliche Abrechnung): 85,-€

Wegstreckenentschädigung/ Fahrtkosten (pro km): 0,42 € 

Sonderfall Aufzeichnung/ Mitschnitt: Nutzungsrechte bei Aufzeichnung

mindestens 80% der Kosten der tatsächlichen Dolmetschzeit gem. §22 KunstUrhG


Diese Kosten gelten für den Bereich des Präsenzdolmetschens: Sie bestellen eine/n Dolmetscher:in für eine Live-Situation, ich bin physisch anwesend. Für Videodolmetschen (Termine bei denen alle Teilnehmenden online zugeschaltet sind) oder Ferndolmetschen (Termine bei denen der oder die Dolmetschenden online zugeschaltet sind) werden mit höheren Kosten abgerechnet und nur in Absprache angenommen.


Ab einer Dauer von mehr als 60 Minuten arbeiten Dolmetscher:innen zu zweit um die Qualität des Dolmetschens über längere Zeit sicherzustellen. Dabei wechseln sich die Dolmetscher:innen ab und arbeiten aktiv oder hören aktiv zu um sich gegenseitig im Zweifel korrigieren/unterstützen zu können. 

Der Wechsel zwischen den Dolmetschenden erfolgt meistens 10 - 15-minütig, allerdings berücksichtige ich selbstverständlich Sonderwünsche wie beispielsweise Redner:innenwechsel.

Für Pauschalangebote oder sonstige Nachfragen zu Vergütung oder spezielle Dolmetschsettings kontaktieren Sie mich bitte. 


Datenschutz beim Dolmetschen in Gebärdensprache:

Selbstverständlich arbeite ich gemäß der Berufs- und Ehrenordnung (BEO GSD) und gewährleiste Ihnen höchste Vertraulichkeit und Professionalität vor, während und nach dem Auftrag. Ich unterstütze gerne im gesamten Bereich Datenschutz und Vertraulichkeit - von Be-/Vereidigung bis hin zu Verschwiegenheitserklärungen. Ich bin beruflich dazu verpflichtet höchste Anforderungen an das Thema Datenschutz und Vertraulichkeit zu stellen - sollten Sie dazu Fragen haben, kontaktieren Sie mich gerne.


Für folgende Settings/Aufträge stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung:

 

  • Präsenzeinsätze: Als Gebärdensprachdolmetscher für politische Veranstaltungen, Tagungen, Besprechungen oder auch Privattermine
  • Organisation von Co-Dolmetscher:innen für längere Einsätze
  • Einblendung oder Präsenzdolmetschen in Livesendungen
  • Vermittlung bei Videoherstellung für barrierefreie Homepages durch taube Dolmetschende
  • Videodolmetschen  (nur in Absprache und je nach Setting. Videodolmetschen meint: Alle Teilnehmenden sind online zugeschaltet. Wenn nur die taube/ hörgeschädigte Person zugeschaltet ist, spricht man von Ferndolmetschen - dies kann Präsenzdolmetschen leider in den allermeisten Fällen nicht ersetzen!)
  • Video- oder Telefonkonferenzen im beruflichen und privaten Kontex

 


Warum man nicht taubstumm sagt - Welche Begriffe werden aktuell genutzt?

Häufig herrscht Unklarheit über die "richtige" Bezeichnung von Menschen mit Hörschädigung. 

Hier gilt in allererster Linie: Fragen Sie nach! Der Begriff Hörschädigung ist ein medizinisch geprägter Begriff und umschreibt die Schädigung des Hörapparats im Allgemeinen. Generell ist es gut den "Menschen" in jeder Beschreibung voranzustellen. 


Viele 'vollständig' Nicht-Hörende nutzen den Begriff "taub" - einige nutzen nach wie vor den Begriff "gehörlos", auch wenn dieser de facto nicht richtig ist - denn gehör-los sind doch die allerwenigsten Menschen. 

Der Begriff "taubstumm" ist nicht korrekt - dieser wird abgelehnt und negiert durch das 'Stummsein' implizit die Deutsche Gebärdensprache - häufig wird dieser Begriff als diskriminierend oder ablehnend erlebt. Neue Strömungen bezeichnen sich als "Gebärdensprachnutzer:innen" und versuchen so wegzukommen von dem Hörstatus, dies ist wohl der beste Begriff im Sinne der Inklusion, auch wenn sich gesamtgesellschaftlich der Begriff "taub" in überwiegenden Teilen durchgesetzt hat.


Die korrekte Bezeichnung für meinen Berufsstand ist offiziell nicht Gebärdendolmetscher oder Gebärdensprachdolmetscher sondern "Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache" - im besten Fall sogar "Dolmetscher für Deutsche Laut- und  Gebärdensprache", dies spiegelt die Mehrseitigkeit bzw. Bimodalität des Dolmetschprozesses wieder - denn auch für den hörenden Part wird gedolmetscht, dieser kann ja auch eine Sprache nicht, und zwar die Gebärdensprache!


Die Inhalte dieser Seite finden Sie zeitnah hier in DGS


Zufriedene Kunden, professionelle Zusammenarbeit

Politik

Landtag SH, Staatskanzlei SH, Amtsgericht Kiel und Hamburg, Gesundheits- und Sozialministerium SH, Bildungsministerium SH, Kommunen, Stadt Kiel, Landesbeauftragter SH

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Institut 4C, Rehazentrum Rendburg, TeleSign, Tess-Relaydienst GmbH, Dialoghaus Hamburg, Dräger, Airbus, NDR, BR, diverse Krankenkassen

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Deutsche Gesellschaft der hgs. Selbsthilfe- und Fachverbände, Vereine und Verbände, private Kunden für z.B. Elternabende, Therapie- oder Arzttermine, Anwalts- und Bankangelegenheiten
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